Schlafende Frau missbraucht

Die Neue Presse berichtete am 07.12.2018 über ein Strafverfahren, in dem RA Matthias Waldraff die Geschädigte als Nebenklägerin vertrat.

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unsplash.com - Lux Graves

(zitiert aus Neue Presse vom 07.12.2018)


„Christian B. (36) steht wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht. Er war mit dem Opfer zusammen.


VON THOMAS NAGEL


HANNOVER. Das Glück schien perfekt: Christian B. (36) baute mit seiner Lebensgefährtin (31) ein Haus in Gehrden. Ihre Tochter (8) sagte„Papa“ zu ihm. Auch in der Leidenschaft lief es sehr gut zwischen B. und seiner Frau. „Es war ein erfülltes Sexualleben. für jeden was dabei“,sagte die Lebensgefährtin am Donnerstag im Landgericht aus.


Doch Christian B. schien das nicht genug. Mehrmals machte er sich über seine schlafende Partnerin her. Sie sagte ihm deutlich, dass sie das unerträglich finde. Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung einer widerstandsunfähigen Person wurde der Angeklagte im März 2018 vom Amtsgericht zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.


Nun also die Berufung vor dem Landgericht. Richter Martin Grote sagte ganz offen: „Das ist ein sehr ungewöhnliches Urteil.“ Ihn verblüffte, dass die Amtsrichterin nicht den minder schweren Fall geprüft habe:Zum einen haben sich die Taten in einer Beziehung abgespielt, zum anderen habe das Opfer kein Interesse an der Bestrafung des Angeklagten. Und: Christian B. hat keine Vor-strafen und eine regelmäßige Arbeit mit gutem Einkommen (3000 Euro netto im Monat).


Das Ganze ist auch ein Paradebeispiel, wie ein schlechter Anwalt seinen Mandanten reinreißen kann. „Da ist das ganze Ding komplett aus dem Ruder gelaufen“, meinte Richter Grote zur ersten Instanz. Denn im Plädoyer hatte der Verteidiger gemeint, dass das Verhalten seines Mandanten„sozialadäquat“ gewesen sei. Opfer-Anwalt Matthias Waldraff am Donnerstag: Der Rechtsanwalt und der Angeklagte haben das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen in Frage gestellt.“ Sein Kollege habe sogar gemeint, dass das Sexualstrafrecht geändert werden müsse.


Christian B. (mittlerweile mit einem anderen Anwalt) scheint seine Fehler immer noch nicht einzusehen. Während der Aussage seiner einstigen Lebensgefährtin würdigte er sie keines Blickes. Obwohl sie kaum zwei Meter auseinander saßen, schaute er demonstrativ an ihr vorbei. Die erste sexuelle Nötigung habe sich vor Weihnachten 2015 zugetragen. Im März 2016 wiederholte erden Akt erneut gegen ihren Willen. Am nächsten Morgen habe er zur Entschuldigung gesagt: „Ich bin doch auch nur ein Mann, ich habe auch meine Bedürfnisse.“


Nach dem vierten Ober-griff verließ das Opfer den Angeklagten. Der wollte die die Trennung nicht, manche seiner Entschuldigungen sind auch auf Whatsapp festgehalten. Christian B. versprach: „Ich werde mich um 360 Grad drehen; ich weiß auch nicht, warum ich das mache.“ Nur aus Angst, dass er ihr im Streit das Haus leerräumt, ging die Frau zur Polizei. Eher beiläufig erzählte sie von den nächtlichen Sex-Attacken.


Nun sitzt Christian B. auf der Anklagebank — und steht mitmehr als einem Bein im Gefängnis.“